Angebot für Eltern mit Kindern mit gesundheitlichen Belastungen

Sie haben ein oder mehrere Kindern mit besonderen gesundheitlichen Bedürfnissen ? Dann möchten wir Ihnen heute diese Online-Treffen AUStauschZEITEN  ans Herz legen. 

Diese richten sich an Eltern von Kindern mit gesundheitlichen Belastungen, unabhängig von einer bestimmten Diagnose und dem Alter der Kinder. In vier kostenlosen Online-Treffen geht es darum, den Blick der Eltern sowohl auf die Bedürfnisse und Stärken der Kinder als auch auf die eigenen Ressourcen zu richten. Ziel ist es, betroffene Eltern und Kinder zu stärken. 

Im letzten Jahr wurde das Elternprogramm AUStauschZEITEN – ein Angebot der Hamburgischen Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V. – bereits mehrmals durchgeführt. Diese Erfahrungen wurden genutzt, um das Elternprogramm weiterzuentwickeln und passgenaue Materialien zu erstellen. AUStauschZEITEN wird durch die Deutsche Rentenversicherung Nord gefördert.

Im Jahr 2024 werden zehn AUStauschZEITEN angeboten. Alle Termine bis zu den Sommerferien finden Sie auf der Website.

 

Warum eigentlich Elternvertretung ???

Es die Zeit der Elternabende und leider häufig die Zeit abzutauchen, wenn Freiwillige für die Wahl der Elternsprecher:innen gesucht werden.

Warum brauchen wir eigentlich Elternvertreter:innen ?? Warum sollten Sie sich engagieren ? 

Weil Eltern Schule aktiv mitgestalten und sich konstruktiv dafür einsetzen können, dass ihre Kinder optimale Lernbedingungen erhalten. Denn aktive Elternvertreter können eine Schule stark machen und zu einem entspannten und positivem Schulklima beitragen.

Die Elternarbeit bietet die Möglichkeit, Einblicke in Schul- und Verwaltungsstrukturen zu bekommen, was wiederum ermöglicht, Zusammenhänge zu verstehen, Missstände zu erkennen,  und konstruktiv nach Lösungen zu suchen. Eltern haben an vielen Stellen die Möglichkeit, sich für ihre Schule einzusetzen, wo Lehrerkräfte und Schulleitungen nicht mehr weiterkommen. Schulleitungen und Lehrkräfte sind auf die Mitarbeit von Eltern angewiesen, um für unsere Kinder optimale Lernbedingungen zu schaffen und auch einzufordern.

Das Bremische Schulverwaltungsgesetz sieht Elternsprecher:innen ausdrücklich als rechtmäßig Vertreter der meist minderjährigen Schüler:innen verpflichtend vor.

Denn die Elternverantwortung endet nicht an der Schultür!

Elternsprecher:innen sind: 

• … die gewählte Interessenvertretung der Elternschaft einer Klasse
• … Mitglieder des Elternbeirates der Schule damit wählbar zur Schulelternvertretung
• … Ansprechpartner für Eltern und Lehrer der Klasse (bei Bedarf auch für die Schüler:innen  der Klasse)
• … wichtig für die Interessenvertretung der Elternschaft Ihrer Klasse in den schulischen Gremien

Elternsprecher dürfen:
• … mit beratender Stimme an den Beratungs- und Zeugniskonferenzen teilnehmen
• … in ihrer Klasse hospitieren
• … auf Wunsch von Eltern oder Lehrekräften Ihrer Klasse an Einzelgesprächen teilnehmen sowie bei Fragen oder Konflikten unterstützen oder vermitteln
• … einen Elternabend ihrer Klasse einberufen (auch ohne den Klassenlehrer), sind aber auch für die frist- und formgerechte Einladung zum Elternabend und deren Verteilung zuständig
• … im Namen der Elternschaft ihrer Klasse deren Interesse in anderen Gremien vertreten

Eltern dürfen selbstverständlich WhatsApp-Klassengruppen o.ä. bilden?
Wir empfehlen Ihnen sogar produktiv und zielgerichtet miteinander zu kommunizieren. Eltern dürfen untereinander Telefonnummern und E-Mail-Adressen austauschen, solange
der Kontakt sich ausdrücklich damit einverstanden erklärt hat, dass seine Daten für einen
E-Mail-Verteiler oder die Nutzung in einem Messenger verwendet werden darf. Hier ein Muster zur Freigabe von Kontakten.

Die Schule darf aus datenschutzrechtlichen Gründen die Kontaktdaten anderer Eltern nicht herausgeben.

Der Weg zum Traumstudium – Studienorientierungschallenge startet am 28.09.2023

Hallo,

die Zentrale Studienberatung der Hochschule Bremen hat ein Format zur Studienorientierung für alle entwickelt, die noch auf der Suche nach einem passenden Studiengang sind: Die Studienorientierungschallenge.

Und so funktioniert das Ganze: In 10 Wochen stellt die Zentrale Studienberatung der HSB jede Woche ein kurzes Video mit einer neuen Aufgabe zur Studienorientierung zur Verfügung, verbunden mit vielen Infos rund um Studium und Hochschule und der Einladung zur einer persönlichen Beratung. Es geht in den Aufgaben darum, sich selber besser kennenzulernen, zu reflektieren, mit Leuten zu sprechen und Dinge auszuprobieren, um so am Ende ein konkretes Bild vom Traumstudium zu bekommen.

Soviel sei schon einmal verraten: In der ersten Aufgabe geht es darum, herauszufinden wofür das eigene Herz schlägt.

Los geht es am Donnerstag, 28.09.2023. Weitere Infos und die Möglichkeit zur Anmeldung gibt es unter: Angebote für Studieninteressierte – HSB Hochschule Bremen (hs-bremen.de)

Die Anmeldung ist bis 21.09.2023 möglich.

Für alle, die Lust haben unabhängig und in kürzerer Zeit die Aufgaben zu bearbeiten, besteht hierzu auch die Möglichkeit ohne Anmeldung. Alle Videos, Aufgaben und viele Materialien finden sich auf der Lernplattform der HSB unter dem folgenden Link: AULIS Hochschule Bremen: Auf dem Weg zum Traumstudium (hs-bremen.de)

Alles rund um Orientierung und Beratung für Studieninteressierte gibt es hier: www.hs-bremen.de/studieninfo

 

Pressemeldung vom 13.9.2023 Kleiderordnung – ohne uns!

In den letzten Tagen ging durch die Medien, der Bundeselternrat (BER) fordere ein „Verbot von lottriger Kleidung an Schulen“. Der Zentralelternbeirat Bremerhaven (ZEB) distanziert sich deutlich von dieser Darstellung. Uns ist nicht bekannt, dass es zu dem Thema Kleiderordnung, in jüngster Zeit eine Diskussion, geschweige denn eine Abstimmung im BER gegeben hat.

Der ZEB unterstützt die in den Medien dargestellten Forderungen nicht. Wir sehen keine Notwendigkeit einer bundeseinheitlichen Regelung, und auch für unser Land Bremen würden wir diese ablehnen.

Sollten einzelne Schulen Probleme mit der Bekleidung von Schülern haben, kann im Rahmen der Schulkonferenz, in welcher Schule, Eltern und Schüler zu gleichen Teilen stimmberechtigt sind, gemeinsam eine Lösung gefunden werden.

Kinder und Jugendliche haben schon immer Kleidung genutzt, um ihre Persönlichkeit zu repräsentieren und ihren Gefühlen Ausdruck zu verleihen. Wir sehen keine Veranlassung, die jedem durch das Grundgesetz zugesicherte „freie Entfaltung seiner Persönlichkeit“ durch Kleiderordnungen einzuschränken.