Warum eigentlich Elternvertretung ???

Es die Zeit der Elternabende und leider häufig die Zeit abzutauchen, wenn Freiwillige für die Wahl der Elternsprecher:innen gesucht werden.

Warum brauchen wir eigentlich Elternvertreter:innen ?? Warum sollten Sie sich engagieren ? 

Weil Eltern Schule aktiv mitgestalten und sich konstruktiv dafür einsetzen können, dass ihre Kinder optimale Lernbedingungen erhalten. Denn aktive Elternvertreter können eine Schule stark machen und zu einem entspannten und positivem Schulklima beitragen.

Die Elternarbeit bietet die Möglichkeit, Einblicke in Schul- und Verwaltungsstrukturen zu bekommen, was wiederum ermöglicht, Zusammenhänge zu verstehen, Missstände zu erkennen,  und konstruktiv nach Lösungen zu suchen. Eltern haben an vielen Stellen die Möglichkeit, sich für ihre Schule einzusetzen, wo Lehrerkräfte und Schulleitungen nicht mehr weiterkommen. Schulleitungen und Lehrkräfte sind auf die Mitarbeit von Eltern angewiesen, um für unsere Kinder optimale Lernbedingungen zu schaffen und auch einzufordern.

Das Bremische Schulverwaltungsgesetz sieht Elternsprecher:innen ausdrücklich als rechtmäßig Vertreter der meist minderjährigen Schüler:innen verpflichtend vor.

Denn die Elternverantwortung endet nicht an der Schultür!

Elternsprecher:innen sind: 

• … die gewählte Interessenvertretung der Elternschaft einer Klasse
• … Mitglieder des Elternbeirates der Schule damit wählbar zur Schulelternvertretung
• … Ansprechpartner für Eltern und Lehrer der Klasse (bei Bedarf auch für die Schüler:innen  der Klasse)
• … wichtig für die Interessenvertretung der Elternschaft Ihrer Klasse in den schulischen Gremien

Elternsprecher dürfen:
• … mit beratender Stimme an den Beratungs- und Zeugniskonferenzen teilnehmen
• … in ihrer Klasse hospitieren
• … auf Wunsch von Eltern oder Lehrekräften Ihrer Klasse an Einzelgesprächen teilnehmen sowie bei Fragen oder Konflikten unterstützen oder vermitteln
• … einen Elternabend ihrer Klasse einberufen (auch ohne den Klassenlehrer), sind aber auch für die frist- und formgerechte Einladung zum Elternabend und deren Verteilung zuständig
• … im Namen der Elternschaft ihrer Klasse deren Interesse in anderen Gremien vertreten

Eltern dürfen selbstverständlich WhatsApp-Klassengruppen o.ä. bilden?
Wir empfehlen Ihnen sogar produktiv und zielgerichtet miteinander zu kommunizieren. Eltern dürfen untereinander Telefonnummern und E-Mail-Adressen austauschen, solange
der Kontakt sich ausdrücklich damit einverstanden erklärt hat, dass seine Daten für einen
E-Mail-Verteiler oder die Nutzung in einem Messenger verwendet werden darf. Hier ein Muster zur Freigabe von Kontakten.

Die Schule darf aus datenschutzrechtlichen Gründen die Kontaktdaten anderer Eltern nicht herausgeben.