Liebe Erziehungsberechtigte deren Kinder im Schuljahr 2023/2024
die 4. Klasse einer Bremerhavener Grundschule besuchen !
Ihr Kind befindet sich zurzeit in der 4. Klasse der Grundschule und wird zum kommenden Schuljahr an eine weiterführende Schule wechseln. Der Schulwechsel ist eine wichtigen Entscheidung im Schulleben Ihres Kindes. Um Sie dabei bestmöglich zu unterstützen steht Ihnen der ZEB gerne zur Seite. Leider sind wir zurzeit telefonisch nicht zu erreichen.
Sie können sich gerne mit Ihren Fragen per E-Mail an info@zeb-bremerhaven an uns wenden ! Wenn Sie darin Ihre Telefonnummer angeben, rufen wir Sie gerne zurück.
Im Januar erhalten Sie durch die Grundschulen einen Elternbrief zum SJ 24/25. Darin werden Ihnen die Schularten Oberschule und Gymnasium vorgestellt, und der weitere Ablauf der Beratungsgespräche der Grundschulen sowie das Anwahlverfahren erläutert. Wenn Sie einen Härtefall beantragen möchten, beachten Sie bitte die letzte Seite des Elternbriefes! Bitte versäumen Sie das o. g. Beratungsgespräch nicht. Die Nichtteilnahme an dem Beratungsgespräch hat zur Folge, dass die Grundschule Ihr Kind einer Schulart zuweist. Den genauen Termin des Beratungsgespräches erfahren Sie von der Klassenleitung Ihres Kindes. Bei diesem Gespräch wird Ihnen auch der Anwahlbogen für die weiterführenden Schulen überreicht und erklärt.
Bis zum 08.02.2024 muss die Anmeldung mit der gewünschten Schulart und den gewünschten Schulen (Erst-, Zweit- und Drittwahl) sowie den Härtefallanträgen mitsamt aller notwendigen Nachweisen in der Grundschule Ihres Kindes abgegeben werden. Nach Fristablauf eingegangene Anwahlbögen werden nur noch nachrangig berücksichtigt!
Voraussichtlich mit Bescheid vom 25.03.2024 erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung von der Schule, an der Ihr Kind aufgenommen wurde.