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Integrative Regelschulen in Hamburg und ELLI |
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Mittwoch, 25. März 2009 |
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In Bremerhaven beginnt gerade eine Diskussion über die weitere Schulentwicklung. Für Grundschulen werden hier auch die weitere Verbesserung differenzierter Unterrichtsangebote, die verstärkte Kooperation in Teams und erfolgreiche Förderangebote im Mittelpunkt der Diskussion stehen. Das Lehrerfortbildungsinstitut Bremerhaven (LFI) und der Zentralelternbeirat (ZEB) führen deshalb am 26. März, ab 18:30 Uhr, in der Aula der Goetheschule, eine Veranstaltung „Integrative Regelschulen in Hamburg und ELLI“ durch, die sich an interessierte Lehrerinnen und Lehrer sowie Eltern richtet. Referentinnen aus Hamburg berichten vom aktuellen Stand der integrativen Schulprojekte sowie der ELLI-Ergebnisse und stellen diese zur Diskussion. Die Berichte und Ergebnisse aus der Nachbarstadt Hamburg geben sicher Anregungen und neue Ideen auch für die weitere Entwicklung in Bremerhavener Grundschulen. |
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Stellungnahme zur Änderung des Schulgesetzes des ZEB’s Bremerhaven |
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Samstag, 21. März 2009 |
- Die Schulpolitiker werden aufgefordert sicherzustellen, dass Bremen sich mit den vorgesehenen Änderungen nicht isoliert und grenzüberschreitende Schulwechsel nicht so erschwert oder unattraktiv werden, dass das Land Bremen und seine Bürger damit benachteiligt werden. Auf Grund dessen, erwarten wir eine nachhaltige Initiative Bremens, um zu bundeseinheit-lichen Regelungen in der Bildung zu kommen.
- Erfolgreiche Bildung erfordert Kontinuität und keine ständigen Neuausrichtungen im Abstand von Kommunal- oder Landtagswahlen. Die Regelungen im neuen Schulgesetz sind für mindestens 15 Jahre gesetzlich festzuschreiben, eine bildungspolitische Vereinbarung der Parteien reicht uns nicht.
- Vor Beschluss des neuen Schulgesetzes, erwarten wir eine sorgfältige Prüfung der absehbaren Kosten und ihrer Finanzierbarkeit sowie eine tragfähige Finanzplanung für den Umsetzungszeitraum. Der Finanzplan muss auf 15 Jahre so aufgestellt werden, dass eine erfolgreiche Entwicklung der Schulreform möglich ist. Die eingeplanten bzw. bereitgestellten Finanzressourcen dürfen nicht für andere Vorhaben fremd verwendet werden.
- Aus Sicht des ZEB’s Bremerhaven durchaus bedeutsame Details des neuen Schulgesetzes sollen erst in nachfolgenden Verordnungen geregelt werden. Im Rahmen von Erarbeitung und Erlass bitten wir um Zusicherung der Beteiligung. Der ZEB Bremerhaven würde es begrüßen, wenn alle anderen betroffenen Interessengruppen beteiligt werden.
- Das längere gemeinsame Lernen aller Schüler als Ziel der aktuellen Schulreform, soll in geeigneter Weise im Schulgesetz (z.B. § 5) verankert werden.
- Entscheidend für erfolgreiche Bildungsarbeit in der neuen Schulform ist die Reduzierung der Klassen- bzw. Lerngruppen auf max. 20 Schüler. Wir fordern eine Festschreibung im Schulgesetz.
- Die unumgängliche verpflichtende Fortbildung der Lehrkräfte darf nicht zu Lasten der Unterrichtsversorgung geschehen.
- Elternvertretung muss als ehrenamtliche Tätigkeit anerkannt werden (z.B. in § 6 des Schulgesetzes). Für bestimmte Funktionen (z.B. Vorstandsarbeit) sollte die Möglichkeit zur Teilnahme an wichtigen Terminen, die nicht auf andere Zeiten verlegt werden können, dadurch gegeben sein, dass vom Arbeitgeber eine Freistellung erfolgt.
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Stellungnahme des ZEB Bremerhaven zur Schulentwicklung in Bremerhaven |
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Samstag, 21. März 2009 |
Prämisse: Die in der Stellungnahme zur Schulgesetzänderung genannten Forderungen werden aufgenommen und umgesetzt. Sollte dies aus welchen Gründen auch immer nicht gänzlich erfolgen, ist zu prüfen, ob die Forderungen in der Bremerhavener Schulentwicklung aufgegriffen werden können.
- Die Schulreform zielt auf ein längeres gemeinsames Lernen aller Schüler. In Bremerhaven soll dies in der Oberschule erfolgen, wo die Schüler nach ihren Fähigkeiten individuell gefördert und nach Kompetenzen unterrichtet werden sollen.
- Diese „Schule für alle“ kann nur erfolgreich arbeiten, wenn diese Schule auch für leistungsstarke Schüler attraktiv gestaltet werden kann.
- Gleichzeitig muss das Lloydgymnasium auf das bilinguale Profil (bei max. 3 Parallelklassen) beschränkt werden und dürfen nicht abschulen.
- Auch an den Oberschulen soll es mindestens eine weitere Schule mit bilingualer Ausrichtung geben, um vergleichbare Lernangebote zu machen.
- Jede Schule in der Sekundarstufe muss alle Bildungsabschlüsse anbieten.
- Zusätzlich stadtteilbezogen eingerichtete, neue Ganztagsschulen werden begrüßt. Die Wahlmöglichkeit der Eltern darf nicht angetastet werden. Eltern dürfen nicht entmündigt werden.
- Der Wechsel zu einer anderen Schule muss jedem/r Schüler/in möglich sein, falls sich Entwicklung oder Neigung ändern.
- Im Nachmittagsbereich sollte die Möglichkeit eröffnet werden, dass sich Schüler/innen auch in Projekten / AGs anderer Schulen einbringen können.
- Die erforderlichen finanziellen Mittel für diese Schulentwicklung muss für den Umsetzungszeitraum von 15 Jahren sichergestellt werden.
- Bildung sollte kein Bestandteil kommunaler Wahlkämpfe sein.
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