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Freitag, 29. August 2008 |
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Der Zentral Eltern Beirat (ZEB) ist gemäß § 78 Schulverwaltungsgesetzes die Gesamtelternvertretung Bremerhavens. Der ZEB setzt sich aus den gewählten Vertreter/innen der verschiedenen Schularten zusammen und wählt aus seiner Mitte zwei Vorsitzende und zwei stellvertretende Vorsitzende, die zusammen der Vorstand sind. Die Vorsitzenden vertreten den ZEB nach innen und außen.
Für die besonderen Aufgaben der verschiedenen Schularten setzt der ZEB schulartenbezogene Ausschüsse ein. Der ZEB entsendet Sachverständige in Arbeitsgruppen der Schulbehörde und nimmt an Schulleiterdiensbesprechungen, an den Sitzungen der Deputation für Bildung in Bremen und an den Sitzungen des Schulausschusses teil.
Der ZEB ist der Ansprechpartner für die Politik, wenn es um die Belange der Eltern an den Schulen geht.
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